03.05.2018 – Waldbrandverordnung tritt in Kraft

symbolbild | © BFK Waidhofen an der Thaya / Stefan MayerAufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) sowie der damit verbundenen erhöhten Waldbrandgefahr ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya.
Die Verordnung wurde mit 29.10.2018 wieder aufgehoben.