Waldbrandgefahr derzeit hoch
Aufgrund der derzeit vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit, sowie der damit verbunden erhöhten Waldbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya mit heutigem Tag die Waldbrandverordnung für 2026 erlassen.
V E R O R D N U N G
der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya, mit der forstpolizeilichen Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya verordnet werden
(Waldbrandverordnung 2026)
Die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya hat am 28. April 2026 aufgrund des § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, i.d.g.F., verordnet:
§ 1
In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Waidhofen an der Thaya und im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie jegliches Feuerentzünden, das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, sowie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, verboten.
- Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann.
- Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
- Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
§ 2
Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) im Waldbereich wegzuwerfen.
§ 3
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Zif. 17, BGBl. Nr. 440/1975 i.d.g.F. des Forstgesetzes 1975 mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
>>> Verordnung der BH Waidhofen an der Thaya
Melden Sie jede Rauchentwicklung im Wald der Feuerwehr über den Notruf 122 !

Sicherheitstipps der Feuerwehr:
- Kein offenes Feuer (Grillen, Lagerfeuer, Zigaretten, Fackeln, Laternen, etc.) im Wald und im umliegenden Gefährdungsbereich
- Keine Zigaretten und Zündhölzer achtlos wegwerfen (auch nicht aus dem Auto- oder Zugfenster)
- Keine Fahrzeuge auf Wiesen oder Waldflächen anhalten oder abstellen, die heißen Auspuffrohre bzw. der Katalysator können ein Feuer entzünden
- Höchste Vorsicht beim Grillen im eigenen Garten! Ein Funke genügt, um eine Hecke in Brand zu setzen.
- Melden Sie einen entstandenen Brand SOFORT der Feuerwehr (Notruf 122) und geben Sie den Ort so genau wie möglich an.

