30.12.2014 – Neue Geschwindigkeitsbeschränkungen für Feuerwehrfahrzeuge bis 5,5 t
Mit in Kraft treten der 60. Novelle der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung am 18. November 2014 gelten für Feuerwehrfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 5500 kg folgende neue Geschwindigkeitsbeschränkungen:
Außerhalb des Ortsgebietes 100 km/h
Auf Autobahnen und Autostraßen 130 km/h
Es gelten somit für Feuerwehrfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 5500 kg die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen.