08.04.2020 – Waldbrandverordnung tritt in Kraft

symbolbild | © BFK Waidhofen an der Thaya / Stefan MayerAufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) sowie der damit verbundenen erhöhten Waldbrandgefahr ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya.

Die Verordnung wurde am 29.09.2020 aufgehoben.